• 1 Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils aktuellen Fassung, gelten für die von dem Unternehmen JATINE (nachfolgend „JATINE“ genannt) angebotenen Leistungen, wie die Lieferung von Speisen, Servicedienstleistungen, und die Vermittlung von eigenen, als auch Dienstleistungen und Waren von Drittanbietern, die der Kunde zuvor bei uns persönlich, per Post, Telefon, oder Internet geordert hat.

  • 2 Preise und Angebot

2.1.      Alle Preise verstehen sich inkl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Wir sind zu einer Preisanpassung berechtigt, wenn unsere Leistung später als vier Monate nach Vertragsabschluss zu erbringen ist und in der Zwischenzeit Löhne oder Kosten sich um mehr als 5 % für uns erhöht haben. Der Kunde ist berechtigt, aufgrund der Preisanpassung den Vertrag zu kündigen gemäß §6, wenn für ihn die Vertragserfüllung hierdurch unzumutbar wird.

2.2.      Unsere Abbildungen/Fotografien von Waren/Speisen im Internet stellt kein Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an Sie, diese Produkte bei uns zu bestellen/kaufen. Der Vertrieb der Produkte erfolgt per Barverkauf oder Bestellung. Ihre Bestellung der gewünschten Produkte per E-Mail, schriftlich, telefonisch oder persönlich ist ein rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages. Wir werden Ihnen den Zugang Ihrer Bestellung bestätigen. Der Vertrag kommt durch Rücksendung der unterschriebenen Liefervereinbarung von JATINE  durch den Kunden zustande. Änderungen des Kunden bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung von JATINE. Mündliche Nebenabreden oder nachträgliche Änderungen bzw. Ergänzungen zu einem Vertrag sind nur verbindlich, wenn JATINE sie schriftlich bestätigt. Bitte daran denken das diese auch aufbewahrt werden müssen.

2.3.      Erfolgt die Lieferung durch uns, so wird sie wie im Angebot angegeben berechnet. Für Lieferungen außerhalb vom Standort Hanauer Landstraße 523 erheben wir eine zusätzliche Kilometerpauschale. Die Höhe bleibt frei verhandelbar und richtet sich nach Auftragsvolumen sowie Vertragsverhandlungen. Preis und Leistungsänderungen, sowie Irrtümer behalten wir uns vor.

  • 3 Bestellung

Eine Bestellung sollte spätestens 2 Tage vor Liefertermin bei JATINE per E-Mail, Post oder in persönlicher Form erfolgen. Der Bedarf an Servicepersonal oder umfangreiche und besonders aufwendige Bestellungen mit Sonderwünschen, bitten wir in beidseitigem Interesse, so frühzeitig wie möglich aufzugeben. Kaufabschlüsse, Lieferverträge und sonstige Vereinbarungen, insbesondere mündliche Verabredungen und Zusicherungen unserer Mitarbeiter werden erst durch eine schriftliche Bestätigung verbindlich. Der Besteller versichert mit seiner Bestellung, unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und verstanden zu haben und erklärt sich mit diesen einverstanden.

 

  • 4 Lieferungen

4.1.      Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

4.2.      Die Auslieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse zum vereinbarten Liefertermin. Die Lieferung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen. JATINE wird die bestellten Artikel zur  gewünschten Zeit an den Standort des Kunden liefern und übergeben. Das Verstauen der Artikel in geeigneten Kühlgeräten und der Service bei den Konferenzen erfolgen durch den Kunden.

Der Kunde kann die bestellte Ware (gänzlich oder teilweise) 30 Minuten vor dem gewünschten Liefertermin in der Jatine abholen. Eine Abholung ist während der Öffnungszeiten derzeit Montag bis Freitag 7:00 -15:00 Uhr möglich; außerhalb der Öffnungszeiten nach Absprache.

4.3.      Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

4.4.      Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.

  • 5  Veranstaltungen im Gastbereich

5.1       Eine Veranstaltung liegt vor, wenn Speisen oder Speisenabfolgen vorab bestellt und festgelegt werden und keine Wahl in der JATINE erfolgt, sonstige Sonderleistungen in Anspruch genommen werden oder eine Reservierung mehr als 30 Personen umfasst.

5.2       Bei einer Veranstaltung mit mehr als 80 Personen wird die JATINE zwingend exklusiv an diese Veranstaltung vergeben. Raummiete und Umsatzgarantie werden bei einer Exklusivvergabe individuell vereinbart. Der Kunde garantiert die dann vereinbarten Umsätze durch die Bestellung von Speisen und Getränken. Diese Beträge stellen Mindestumsätze dar. JATINE ist berechtigt, die Differenz zwischen einem geringeren tatsächlichen Umsatz und den vereinbarten Umsatzbeträgen als zusätzliche Raummiete in Rechnung zu stellen. Die Raummiete beinhaltet die Bereitstellung des Raumes und des vorhandenen Mobiliars.

  • 6 Rücktritt

6.1       Der Kunde ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Erklärt er den Rücktritt

–           bei einer Veranstaltung bis 5 Personen bis spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin, so ist dies kostenfrei;

–           bei einer Veranstaltung für 6 – 20 Personen bis spätestens 3  Werktage vor dem vereinbarten Termin, so ist dies kostenfrei.

–           bei einer Veranstaltung ab 21 Personen bis spätestens 15 Werktage  vor dem vereinbarten Termin, so ist dies kostenfrei.

Außerhalb dieser Fristen erklärte Rücktritte berechtigen JATINE dazu, die gesamte Gegenleistung des Kunden in Anspruch zu nehmen, es sei denn, der Schaden von JATINE ist geringer und der Kunde weist dies nach. Ist noch keine Gegenleistung vereinbart worden, so wird das zu diesem Zeitpunkt günstigste Menüangebot je Person als Mindestschaden angenommen; bei einer Exklusivbuchung wird eine Personenanzahl von mindestens 80 angenommen, sofern keine Angabe durch den Kunden vorhanden ist

Unbeschadet voranstehender Regelung wird JATINE Waren, Materialien und Personaldienstleistungen, die speziell für die betroffene Veranstaltung angeschafft wurden und die JATINE nicht anderweitig einsetzen kann, dem Kunden in Rechnung stellen.

Übt der Kunde sein Rücktrittsrecht nicht aus, so bleibt der Vertrag wirksam mit der Folge, dass der Kunde die vereinbarte Gegenleistung auch dann zu entrichten hat, wenn er die bestellten Lieferungen und Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Die Gegenleistung beinhaltet auch eine angemessene Entschädigung für entgangenen Speisen- und Getränkeumsatz.

JATINE ist auch berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt, Arbeitskämpfe (Aussperrung und Streik), durch die nicht nur eine Leistungsverzögerung eintritt, oder von JATINE nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen oder unzumutbar erschweren.

Bei berechtigtem Rücktritt hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadensersatz.

  • 7 Leihzubehör

Die Lieferung von Speisen und Getränken, erfolgt in oder auf Leihwaren, wie Warmhaltegeräten und Platten. Diese werden nach Vereinbarung am Folgetag von unserem Unternehmen JATINE abgeholt. Der Kunde hält die Leihwaren zum vereinbarten Termin zur Abholung bereit. Kann die Leihware nicht von uns abgeholt werden, weil der Kunde zum vereinbarten Termin nicht anzutreffen ist, behalten wir uns vor eine Transportpauschale in Höhe von 38,- Euro in Rechnung zu stellen. Der Kunde trägt von der Übergabe bis zur Rückgabe die Verantwortung für unsere Leihware. Die Rücknahme erfolgt zunächst unter Vorbehalt. Exakte Bruch und Fehlmengen können erst nach erfolgtem Reinigungsprozess ermittelt werden. Fehlmengen und Bruch werden zum Tagespreis berechnet und ggf. dem Kunden in Rechnung gestellt.

  • 8 Saisonale Abweichungen

Sollten saisonbedingte Waren nicht erhältlich sein, behalten wir uns den Ersatz durch gleichwertige Waren vor. Die von JATINE angebotenen Speisen wie z.B. Obst, unterliegen teilweise saisonal bedingten Schwankungen auf dem Markt. Wir behalten uns vor Teile der Bestellung, die diesen saisonalen Schwankungen unterliegen, durch gleichwertige Ware ohne Preisänderung und Ankündigung zu ersetzen.

  • 9 Gefahrübergang

Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt/ausgeliefert so geht mit der Absendung/Auslieferung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Unternehmens JATINE die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

  • 10 Zahlungsbedingungen

10.1.     Unsere Preise verstehen sich inkl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer, in EURO (€).  Die Zahlungen sind in Bar bei Anlieferung oder innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug von Skonto auf das angegebene Konto des Unternehmens JATINE zu leisten.

10.2.     Gemäß § 286 Abs. 3 BGB geraten Sie spätestens 30 Tage nach Zugang dieser Rechnung und Fälligkeit der oben genannten Entgeltforderung in Verzug, ohne dass es hierzu einer ausdrücklichen Mahnung bedürfte. Bei Verzug sind wir berechtigt Mahngebühren in Form von Verzugszinsen bis zu einer Höhe von 5% des Auftragswertes, Portokosten und weitere entstandene Kosten  zu berechnen.

10.3.     Ist der Kunde mit Zahlungen von fälligen Rechnungen im Verzug, so sind wir berechtigt, nach Setzen einer Nachfrist von 10 Tagen die Lieferung anstehender Aufträge zu verweigern. Wir sind in diesem Falle berechtigt, Schadenersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 25% des Auftragswertes zu verlangen, sofern der Kunde dem Unternehmen JATINE nicht nachweist, dass dem Unternehmen JATINE kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist.

JATINE ist berechtigt, anstatt dieses pauschalierten Schadenersatzes seinen tatsächlichen von ihm nachzuweisenden Schaden geltend zu machen.

  • 11 Eigentumsvorbehalt

11.1.     Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.

11.2.     Zubereitete Speisen und Lebensmittel werden nicht zurückgenommen. Getränke ohne werkseitige Umverpackung sind ebenfalls von der Rücknahme ausgeschlossen. JATINE ist berechtigt diese als Forderungen aus dem Liefervertrag geltend zu machen.

  • 12 Widerruf- und Rückgaberecht / Gewährleistung

12.1.     Lebensmittel sind vom Widerruf und Rückgaberecht ausgeschlossen.

12.2.     Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben.

12.3.     Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen.

  • 13 Datenschutz

Die für die Bestellung erforderlichen Daten (Name, Vorname, Anschrift, ggf. abweichende Lieferanschrift, Telefon, E-Mail) sind vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Die Daten werden vertraulich behandelt und stehen insoweit im Einklang mit dem Bundesdatenschutzgesetz, da die vom Kunden mitgeteilten personenbezogenen Daten nur in dem gesetzlich gebotenem Umfang und Zweckbezug erhoben und verwendet werden.

  • 14 Sonstiges

14.1.     Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

14.2.     Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz in Frankfurt, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

14.3.     Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

14.4.     Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.

Stand: Juli 2015